Der Theow oder Thrall

Der Theow repräsentiert die niedrigste des dreistufigen Gesellschaftsordnung der alvongardischen Völker: den Edelleuten, den Freien und den Unfeien/Sklaven, in der altnordischen Jarl, Karl und þræll, in Old English entsprechend Eorl/Earl, churl/ceorl/carl und Theow, in alte friesische Etheling, Friling, Lassen usw.

Die Einteilung ist von Bedeutung in den gültigen Recht-Codes, die besonderen Vorschriften für die Theow machen: Sie werden als Eigentum betrachtet und können gekauft und verkauft werden. Aber dennoch genießen sie auch nach dem Recht ein gewisses Maß an Schutz. Während der Tod eines Ehrenbürgers mittels einer Wergelds gesühnt wird, dieses liegt in der Regel bei 200 Schilling, wird der Tod eines Theow als Verlust von Eigentum des Besitzers behandelt und wird hiernach kompensiert. Der „Wert“ wird über das Alter, das Wissen und die Abhängigkeit von dessen Arbeitskraft ermittelt.

Für den Betrieb eines Bauernhofs ist viel körperlicher Arbeitseinsatz erforderlich, dessen schwersten und schmutzigsten Teil die Theow zu übernehmen haben. Frauen werden hierbei oft mit Haushaltsaufgaben beauftragt wie dem Buttern, Kochen oder Weben. Währenddessen haben männliche Theow Mist unterzuharken, Holz zu hacken und Vieh zu hüten. Thoew aller Geschlechter waren bei der Ernte von Getreide und anderer Feldfrüchte beteiligt.

In den Haushalten der Earls hingegen, können Theow aber auch aufgrund ihrer Fähigkeiten, so zum Beispiel Lesen und Schreiben, Mathematik etc. pp. einen besonderen Wert darstellen, der den manches einfachen Freien und damit die obigen 200 Schilling überschreiten konnte. Nicht wenige hierunter führen über den Hof ihres Herren Buch, übernehmen Bauplanungen oder andere Bereiche Hofhaltung.

Nicht selten sind die Freien in dieser Zeit auf Kriegs- oder Raubzügen unterwegs und während dieser Zeiten sorgt die Hausherrin alleine mit den Theow für den Hof ihres Herren.